Wir bieten einen persönlichen Service über WhatsApp an. Senden Sie eine Nachricht an +55 41 3525-9100 oder klicken Sie auf die Schaltfläche unten rechts auf dieser Seite, um zu WhatsApp weitergeleitet zu werden. Wir sind für Sie und Ihre Familie da.
Weitere Informationen finden Sie unter FAQ – Frequently Asked Questions.
Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 7.30 bis 17.00 Uhr.
Falls Sie Interesse haben, Ihr Kind an unsere Schule zu schicken, muss das Anmeldeformular ausgefüllt werden. Achtung: die Anmeldung garantiert die Aufnahme nicht!
Kindergarten
Im Kindergarten werden die zur Verfügung stehenden Plätze pro Altersgruppe vergeben. Geschwister haben Priorität.
Gemäss aktueller Gesetzgebung ist das Mindestalter für die Aufnahme:
Primarstufe
Von der 1. Klasse bis zur 3. Klasse werden die zur Verfügung stehenden Plätze pro Altersgruppe vergeben. Geschwister haben Priorität.
Das Mindestalter für die Aufnahme ist:
1. Klasse – 6. vollendetes Lebensjahr, gemäss aktueller Gesetzgebung, bis zum 31. März des Schuljahres.
Ab der 4. Klasse wird die Aufnahme von Schülern nach einem Gespräch mit der Stufenleitung, einer Aufnahmeprüfung und einem Unterrichtsbesuch vereinbart.
Schüler ohne Vorkenntnisse in Portugiesisch oder Deutsch können bei Bedarf an einem speziellen Anpassungsprogramm teilnehmen.
Sekundarstufe
Die Aufnahme von neuen Schülern wird aufgrund eines Gesprächs mit der Stufenleitung, einem Besuch im Unterricht und einer Aufnahmeprüfung in Portugiesisch und Mathematik definiert. Je nach Klasse werden auch Prüfungen für Englisch verlangt. Deutschsprachige Schüler werden ausserdem einer Deutschprüfung unterzogen.
Den aufgenommenen Schülern bietet die Schule nach Bedarf ein besonderes Anpassungsprogramm auf Deutsch oder Portugiesisch an.
Gymnasialstufe
Über die Aufnahme wird nach einem Gespräch mit der Stufenleitung, einem Unterrichtsbesuch und Aufnahmeprüfungen in Mathematik, Portugiesisch, Englisch und sonstigen Fächern, nach Kriterien der Schule, entschieden.
Schüler des Kindergartens
Schüler der Primar-, Sekundar- und Gymnasialstufe
Der Eltern und des Verantwortlichen für die Bezahlung des Schulgeldes: